Lochackerstrasse 7

CH-8424 Embrach

+41 44 866 70 50

 

Vertrags &
MIETBESTIMMUNGEN

Mietwagen Geschäftsbedingungen zwischen der Auto-Vetterli AG, Embrach (nachfolgend als Vermieter bezeichnet) und der im Mietvertrag aufgeführten Person (nachfolgend als Mieter bezeichnet)

 

PREISE:

Alle Preisangaben sind inkl. Mehrwertsteuer.

Der Treibstoff ist nicht im Mietpreis inbegriffen.

Der Mieter erhält das Fahrzeug vollgetankt und bringt es vollgetankt zurück, für eine allfällig notwendige Betankung wird eine Gebühr von Fr. 30.- zusätzlich zu den Treibstoffkosten erhoben.

 

MIETOBJEKT & AUSTAUSCH
Das Mietobjekt ist immer ein Personenkraftwagen ("Fahrzeug"). Das Fahrzeug wird im Vertrag spezifiziert und kann während der Laufzeit durch den Vermieter ausgetauscht werden, wenn dieses der gleichen Kategorie entspricht,  Aussen- und Innenfarbe, Bereifung und Optionen können jedoch abweichen.

 

MIETDAUER:

Es gelten die im Vertrag festgehaltenen Mietdaten.

Monat = Bezeichnung für 30 Tage

Verspätete Rückgabe: Eine Verspätung von 3 oder mehr Stunden berechtigt den Vermieter, einen zusätzlichen Tages-Satz zu verrechnen.

Vorzeitige Rückgabe: Es werden keine Kosten zurück erstattet.

 

IN DER MIETE ENTHALTENE KILOMETER

Es gilt die im Vertrag festgehaltene maximale Kilometerleistung/Tag, allfällige Mehrkilometer werden zum im Mietvertrag aufgeführten Satz in Rechnung gestellt. Allfällige Minderkilometer werden nicht vergütet.

 

VERSICHERUNGS-SCHUTZ

HAFTPFLICHT-VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN:

Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden in Höhe von CHF 100 Mio. und ist auf Europa beschränkt.

Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt, insbesondere wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat.

Selbstbehalt pro Schadenfall: Fr. 1000.-

 

VOLLKASKO-VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN:

Deckt die Haftung bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs (gemäss AVB Mobiliar Versicherung). Folgende Leistungen sind nicht enthalten:

-Parkschaden

-Mitgeführte Sachen

-Reifen (sofern nicht durch die optionale Zusatzversicherung abgedeckt)

-Insassen-Unfallversicherung (kann separat versichert werden)

Selbstbehalt pro Schadenfall: Fr. 2'500.-,  

bei Frontscheiben-Schäden Fr. 500.- /  resp. Fr. 100.- sofern durch die optionale Zusatzversicherung abgeschlossen wurde.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer "Versicherung für Mietauto und Carsharing", erhältlich z.B bei der Zürich Versicherung, um die Selbstbehalte abzudecken.

 

ZUSÄTZLICHER FAHRER:

Es wird eine Gebühr für Zusatzfahrer in Höhe von CHF 3.- pro Tag, pro Fahrer erhoben

 

FAHRTEN INS AUSLAND:

Auslandsfahrten sind vor der Miete anzumelden, Fahrten in folgende Länder können z. Z erlaubt werden: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien, Schweden.

 

Bei Verstoss gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit.

 

AUSSCHLÜSSE:

Schäden die auf falsche Manipulation oder Nachlässigkeit zurückzuführen sind.

Schäden die durch Trunkenheit verursacht werden.

 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN:

Unerlaubte Verwendungszwecke
-Das Fahrzeug darf lediglich von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und gültigem Führerausweis geführt werden.
-Der Mieter haftet für Drittlenker, die in jedem Fall im Mietvertrag erfasst sein müssen.

-Das Fahrzeug darf nicht auf Rennstrecken oder ausserhalb des Geltungsbereichs des Strassenverkehrsgesetzes verwendet werden.

-Der Mieter darf das Fahrzeug weder verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen, noch zu Fahrschulzwecken oder als Taxi, bei Motorsportveranstaltungen, zum Abschleppen / Bewegen anderer Fahrzeuge oder gewerblichen Zwecken verwenden.

 

Die Vermieterin haftet nicht gegenüber dem Mieter oder Fahrer für Unannehmlicheiten oder Ausfälle jeglicher Art, die durch einen Unfall oder Wagendefekt entstehen. Es besteht jedoch eine Assistance-Versicherung der Mobiliar Versicherung mit einer Deckung von max. Fr. 1000.-

 

Holt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin ab, wird eine Gebühr von Fr. 150.- erhoben.

 

Buchungen können bis spätestens 21 Tage vor Mietbeginn gegen eine Gebühr von Fr. 100.- storniert werden. Bei später eintreffenden Stornierungsgesuchen wird auch bei nichtantretens der Miete mindestens 50% der Miete fällig.

 

ALTERSBESTIMMUNGEN:

Das Mindestalter für eine Fz Miete beträgt 25 Jahre. Der Fahrer muss mindestens 1 Jahr im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Ausnahmen sind ggf. nach Rücksprache möglich und werden schriftlich bestätigt.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

Der Mietpreis wird bei Fz-Abholung fällig. Der Betrag kann auf unser Bankkonto überwiesen werden oder, gegen Aufpreis von 2.5%, per Kreditkarte bezahlt werden.

 

Bei einer Mietdauer ab 3 Monaten kann, bei positiver Bonitätsprüfung, eine Zahlung in Monatsraten vereinbart werden. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist erhält der Rental-Kunde eine erste kostenlose Mahnung/Zahlungserinnerung mit einer neuen Frist von 5 Tagen.

Nach Ablauf neuen Zahlungsfrist, gilt der Rental-Kunde als im Verzug und kann eine zweite kostenpflichtige Mahnung/Zahlungserinnerung mit einer letzten Frist erhalten. Verstreicht die letzte Frist ungenutzt, wird der Gesamtmietpreis innert 10 Tagen fällig und der Mietvertrag gilt als aufgekündigt. Der Vemieter kann unverzüglich die Fahrzeug-Rückbeschaffung einleiten, deren Kosten dem Mieter belastet werden, zudem ist der Vermieter berechtigt einen Verzugszins von 5% seit Eintritt des Verzuges zu verlangen.

 

Bei der Anmietung muss in jedem Falle eine Kreditkarte vorgelegt werden oder vorgängig eine Kreditfähigkeitsprüfung abgeschlossen worden sein. Es werden folgende Kreditkarten akzeptiert: Eurocard/Mastercard, Visa und American Express.

 

Sämtliche Prepaid-Karten, sowie Debit-Karten (VISA Electron, etc.) werden nicht akzeptiert.

 

FRÜHBUCHER-RABATT:

Der Frühbucher-Rabatt wird nur gewährt, wenn die Buchung mindestens 2 Monate vor der eigentlichen Miete abgeschlossen wird. Bei Buchung eines Frühbucher-Tarifes wird der Gesamtmietpreis sowie alle zusätzlichen Gebühren und Extras mit unserer Buchungsbestätigung fällig. Falls der Betrag nicht innert 10 Tagen eintrifft, wird der Rabatt hinfällig.

 

Nach der Buchung ist keine Umbuchung möglich.

 

Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs werden keine Rückerstattungen an den Mieter getätigt.

 

ÜBERNAHMEZUSTAND:

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in betriebsbereitem Zustand. Eventuell vorhandene Karosseriemängel werden auf der Vorderseite des Vertrages erwähnt. Ansonsten muss der Mieter bei Übernahme des Wagens diese sofort an die Vermieterin melden. Allfällig notwendige Spezial-Reinigungen (z.B. Hundehaare, Rauch, etc.) werden dem Mieter belastet.

 

RÜCKGABE:

Sind sich der Mieter und Vermieter nicht einig über den Zustand des Fahrzeugs, lässt der Vermieter eine externe Expertise erstellen. Die Kosten der externen Expertise gehen zu Lasten des Mieters, sofern sich aus der Expertise ergibt, dass das Fahrzeug nicht vertragsgemäss retourniert wurde.

 

UNFALL/DIEBSTAHL

Bei Unfall, Einbruch, Parkschäden sowie Schäden an Dritteigentum muß der Mieter immer einen Polizeibericht erstellen lassen. Zusätzlich muss der Mieter den im Wagen inliegenden Unfallrapport korrekt und vollständig ausfüllen. Mündliche und schriftliche Schuldanerkennungen sind zu unterlassen. Alle Schäden müssen sofort der Vermietstation gemeldet werden. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietfahrzeug, die nicht gemeldet werden.

 

Bei Diebstahl muss sofort die Polizei und die Vermietstation informiert werden. Der Schlüssel, Unfallbericht mit Erklärung des Diebstahlhergangs sowie vorhandene Polizeiberichte sind innerhalb 24 Stunden der Vermieterin abzugeben.

 

REPARATUREN

Der Mieter muss allfällig notwendige Reparaturen oder das Auswechseln von Teilen, wenn immer möglich, beim Vermieter durchführen lassen.

 

Allfällige Auslagen für Reparaturen und Ersatzteile werden dem Kunden gegen Quittung zurückerstattet, sofern sie nicht durch Fahrlässigkeit des Mieters verursacht wurden und sofern die Reparatur für die Funktionstüchtigkeit des Wagens notwendig war. Die ersetzten Teile müssen bei Ende der Miete der Auto-Vetterli AG ausgehändigt werden.

 

Reparaturkosten werden nur erstattet, wenn vorgängig eine Bewilligung für die Reparatur beim Vermieter eingeholt wurde.

 

Bei Mieten ab einer Dauer von 3 Monaten sind kleinere Reparaturen wie Glühbirnen austausch, Oel nachfüllen, etc., nicht in der Miete enthalten und müssen durch den Mieter übernommen werden.

 

BUSSEN/VERKEHRSÜBERTRETUUNGEN

Der Vermieter kann eine Umtriebsgebühr von mind. Fr. 20.- für jede eingehende Busse/Verkehrsübertretungs-Meldung verrechnen.

 

DATENSCHUTZ UND BONITÄTSPRÜFUNG
Es gilt unsere jederzeit einsehbare
DatenschutzerklärungMit einer Anfrage erlaubt der Rental-Kunde dem Vermieter eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

 

GERICHTSTAND

Die Parteien vereinbaren für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Zuständigkeit der Gerichte am Sitz, bzw. Wohnsitz des Vermieters. Es gilt Schweizer Recht.

 

Die Bestimmungen sind gültig für alle Mieten ab 1.1.2023

Wichtige
HINWEISE

Was tun bei Panne oder Unfall?

Mobi 24h Car-Assistance für:

- Pannenhilfe/Abschleppkosten

- Rücktransport von Fahrer und Fahrzeug an unseren Standort, falls Fahrzeug nicht mehr fahrbar ist.

CH: 0844 84 84 84

International: 0041 844 84 84 84


Mitteilung an Auto-Vetterli AG +41 44 866 7050

- Bei Unfall oder Diebstahl immer Polizeibericht erstellen lassen.

- Reparaturen sind bei Auto-Vetterli AG ausführen zu lassen

- Allfällige Kostengutsprachen für Reparaturen in Fremdgaragen werden ausschliesslich schriftlich erteilt.


Wichtig für den Lenker:

- Wöchentliche Kontrolle von Oel- und Wasserstand durch den Fahrer obligatorisch

- Die Versicherungsdeckung gilt nur für die im Mietvertrag aufgeführten Fahrer!

- Ausgeschlossen sind Schäden die auf falsche Bedienung, Nachlässigkeit oder Trunkenheit zurück zu führen sind.

Rauchen/Tierhaltung im Fahrzeug nicht erlaubt! Notwendige Reinigungskosten sowie Mietausfall werden verrechnet.

 

Fz-Rückgabe:

Das Fz ist in sauberem Zustand und voll getankt zu retournieren, allfällige Reinigungsarbeiten und Betankung gehen zu Lasten des Mieters.

 

Tarifbestimmungen:

-Mahngebühren Fr. 50.-

-Betankungsgebühr: Fr. 30.-

-Reinigungsgebühr (normale Verschmutzung) Fr. 150.-

-Entfernung von Rauchrückständen: Fr. 800.-

-Entfernung Tierhaare: nach Aufwand, mind. Fr. 500.-

-Entfernung übermässige Verschmutzung: nach Aufwand, mind. Fr. 250.-

-Kosten für unabhängigen Gutachter: Fr. 300.-